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Nur ausgewählte Kfz-Zulassungen im Bürgerbüro
Im Bürgerbüro werden
- keine Zulassungsdienste oder Fahrzeughändler bedient.
- keine Fahrzeuge mit grünen oder H-Kennzeichen behandelt.
Es gelten gewisse Voraussetzungen, um Kfz-Dienstleistungen im Bürgerbüro erledigen zu können:
Fahrzeug außer Betrieb setzen: Die Siegel auf den Kennzeichen müssen unbeschädigt sein.
Fahrzeug wieder anmelden:
- Das Fahrzeug muss zuletzt auf Sie zugelassen gewesen sein,
- Das Fahrzeug darf nicht länger als 7 Jahre stillgelegt worden sein,
- Sie sind im Besitz des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs,
- Es wurden keine technischen Änderungen vorgenommen.
Adressänderung: Sie sind innerhalb Münchens umgezogen und möchten die neue Adresse in Ihre ZB I eintragen lassen
Namensänderung: Ihr Name hat sich geändert und Sie möchten Ihren neuen Namen in Ihre Zulassungspapiere eintragen lassen
Bitte wenden Sie sich für alle anderen Zulassungsvorgänge an die Zulassungsstelle.